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Naturheilpraxis Jarrestrasse Behandlungskosten Erstattungskosten


Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von den Privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet. Desweiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine Zusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen besteht und müssen somit die Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend zu machen.
 
Die Erstattung der Krankenkassen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker.(GBüH). Es fällt keine Praxisgebühr an!